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   FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15   

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https://dejure.org/2016,7221
FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15 (https://dejure.org/2016,7221)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 K 169/15 (https://dejure.org/2016,7221)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 K 169/15 (https://dejure.org/2016,7221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort als vorweggenommene Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Studium, Vorweggenommene Werbungskosten - Abziehbarkeit von Unterkunftskosten am Studienort, die die Eltern getragen haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorweggenommene Werbungskosten - und die Miete für die Studentenbude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort als vorweggenommene Werbungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten eines Studiums

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen während des Studiums von der Steuer absetzbar?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.11.2017)

    Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 891
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Ein abgekürzter Vertragsweg liegt vor, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließt und aufgrund dessen auch selbst die geschuldete Zahlung leistet (BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623).

    Nach dem für das Steuerrecht maßgebenden wirtschaftlichen Gehalt eines solchen Dreiecksverhältnisses ist die Direktzahlung des Vaters dem Zahlungsumweg über die Klägerin im Rahmen zweier zweiseitiger Rechtsbeziehungen gleich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N.).

    In diesen Fällen leistet der Dritte stets für eigene Rechnung und wendet dem Steuerpflichtigen nur ein ungesichertes Nutzungsrecht zu (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314 und vom 15. November 2005, IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, krit. Dötsch, jurisPR-SteuerR 4/2006 Anm. 4; Heuermann, HFR 2006, 145).

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Der Beklagte verweist hierzu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Februar 2000 (IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314).

    Unter abgekürztem Zahlungsweg wird die Zuwendung eines Geldbetrages an den Steuerpflichtigen in der Weise verstanden, dass der Zuwendende im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt, statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu überlassen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314).

    In diesen Fällen leistet der Dritte stets für eigene Rechnung und wendet dem Steuerpflichtigen nur ein ungesichertes Nutzungsrecht zu (BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314 und vom 15. November 2005, IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, krit. Dötsch, jurisPR-SteuerR 4/2006 Anm. 4; Heuermann, HFR 2006, 145).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Es können nur solche Aufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG abgezogen werden, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

    Dieser liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Hierunter fallen Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert, die im Rahmen einer gesetzlichen Einkunftsart eintreten (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).

    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Die Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Studium ist zumindest dann nicht ausgeschlossen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 BFHE 225, 393, BStBl II 2010, 816; VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; VI R 79/06, DStRE 2012, 272; VI R 6/07, BFH/NV 2009, 1796 und VI R 49/07, BFH/NV 2009, 1799).
  • BFH, 07.02.2008 - VI R 41/05

    Zur Abziehbarkeit von Studienkosten und BAföG-Rückzahlungen - Abkürzung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Zwar ist eine Verwendung von Darlehensmitteln bereits im Jahr des tatsächlichen Abflusses zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 VI R 41/05, BFH/NV 2008, 805 m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Die Aufwendungen im Falle des abgekürzten Vertragsweges werden dem Steuerpflichtigen ebenso zugerechnet wie im Fall des abgekürzten Zahlungsweges (BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Es ist auf einen fortwährenden Leistungsaustausch von Überlassung der Mietsache gegen Zahlung des Mietzinses gerichtet (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BFHE 183, 484, BStBl II 1997, 808, Rn. 19).
  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht angesichts des BFH-Urteils vom 25. Juni 2008 (X R 36/05, BFHE 222, 373) zu treffen.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
    Die Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Studium ist zumindest dann nicht ausgeschlossen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 BFHE 225, 393, BStBl II 2010, 816; VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797; VI R 79/06, DStRE 2012, 272; VI R 6/07, BFH/NV 2009, 1796 und VI R 49/07, BFH/NV 2009, 1799).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01

    Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses

  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Keine Bindung des FG an Freispruch im

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